BEHANDLUNGSVERTRAG

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Herzlich Willkommen in der Praxis OsteoFit.

Bevor die Behandlung starten kann, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit den Behandlungsvertrag zu lesen und auszufüllen. Dieser Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrages (BGB § 611) aufgestellt und ist Voraussetzung für die folgende Behandlung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet

 

I.       Vertrag

 

zwischen 

Praxis für Osteopathie  „OsteoFit“

Nicole Wicht

Osteopathin / Heilpraktikerin / Medical Fitness-Trainerin

Lenzhahner Weg 37 

65527 Niedernhausen 

 

und                                                

 

Name/ggf. Name des Erziehungsberechtigten           

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Geburtsdatum :   

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Adresse :

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Telefon.- / Handynr. :

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E-Mailadresse :                            

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Hausarzt :          

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Versicherungsschutz

O         privat             

O         gesetzlich  (bei :                               ) 

O         Zusatz VS - Heilpraktiker

O         Beihilfe 

 

II.      Vertragsgegenstand 

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die therapeutisch-osteopathische Behandlung des Patienten in Form von Anamnese, Diagnostik und Behandlung. Aufgrund der Anamneseerhebung und des Vertragsabschlusses werden Personenbezogene Daten ermittelt. Der Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrages erstellt und verpflichtet die Vertragspartner somit zur Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Leistungen und Zahlungen. 

 

 

 III.    Schweigepflicht 

 

Im Rahmen der Behandlung fallen jegliche Kommunikationen unter die Schweigepflicht.

Der Therapeut verpflichtet sich keine Inhalte oder personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Ausnahme stellen meldepflichtige Infektionskrankheiten (IfSg § 6, 7, 15), sowie gerichtliche Anordnungen dar, die den Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden. 

 

  IV.    Datenschutz 

 

Die Praxis speichert personenbezogene Patientendaten, soweit dies für Diagnose, Beratung und Therapie, sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Es gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. 

 

 

 V.     Vergütung / Honorar 

 

Für jeden Behandlungstermin wird ein Honorar von 95€ vereinbart. 

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Behandlungsverlauf und 

beträgt ca. 60 Minuten.

Mit der Wahrnehmung eines Termins verpflichtet sich der Patient  das dafür vereinbarte Honorar unmittelbar nach der Behandlung mit Erhalt der Rechnung  

Bar oder mit Karte zu begleichen.  

Osteopathische Behandlungen und andere Naturheilverfahren werden u.U. nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Das Honorar ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil des Honorars oder keine Erstattung übernimmt. Dies gilt auch für eine etwaige Erstattung durch die Beihilfe. Die Rechnungserlegung erfolgt, wie von den privaten Krankenkassen gefordert, mit Angabe der einzelnen Gebührenordnungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für jede Behandlung. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Behandlungserfolg abhängig. Für die Therapeuten besteht die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs – und Sorgfaltspflicht. 

 

 

 

 VI.   Absageregelung 

 

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. 

Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Patient

  • Termine pünktlich wahrzunehmen (Bei Verspätungen seitens des Patienten wird die fehlende Zeit weder in Form von honoraischen, noch zeitlichen Aspekten erstattet.)
  • Termine mindestens 24 Stunden vorher zu stornieren. Die Terminabsage kann telefonisch unter 017670475412, oder per E-Mail an info@osteofit.me.

Für den Fall, dass ein Termin seitens des Patienten nicht wahrgenommen wird und keine Absage erfolgt, wird eine Ausfallpauschale von 50 Euro berechnet. 

 

 

 VII.  Dienstleistungsbeschreibung 

 

Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die sich besonderen Formen der Untersuchung und Behandlung von schmerzhaften sowie auch symptomfreien Störungen der Muskel-, Gelenk-, Nerven- und Organfunktionen. Die Osteopathie kann sowohl präventiv, als auch bei akuten und chronischen Beschwerden angewandt werden. Es wird nicht nur das Krankheitsbild bzw. die Symptome an sich behandelt, sondern der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet. Auch bei unten genannten Gegenanzeigen ist eine eingeschränkte Behandlung möglich, sofern eine korrekte medizinische / ärztliche Abklärung vorangegangen ist und der Therapeut informiert wurde. Der Patient verpflichtet sich aufgrund von möglichen Risiken und Nebenwirkungen zu wahrheitsgemäßen Aussagen in Bezug auf den Gesundheitszustand (z.B.: Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme, 

übertragbare Erkrankungen…..)  

Die Osteopathie wird vor allem angewandt bei Erkrankungen, Problemen und 

Funktionsstörungen des

  • Stütz – und Bewegungsapparates
  • der inneren Organe
  • des Nervensystems
  • des Cranio-Sacralen Systems.

 

Osteopathie ist nicht für alle Krankheiten geeignet. Der Gang zum spezialisierten Facharzt oder zum Allgemeinmediziner kann durch die Osteopathie 

nicht ersetzt werden. 

Als kurzfristig vorübergehende Reaktionen nach der Behandlung können u.a. auftreten:

  • eine kurzfristige Erstverschlimmerung der Symptome oder kurzes
  • Akutwerden einer chronischen Entzündung
  • Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Fieber, Schwitzen
  • Schlafstörungen
  • Muskelkaterähnliche Schmerzen

Als Gegenanzeige einer Behandlung sind beispielhaft zu nennen: 

 

  • akute Entzündungen / - fieberhafte Erkrankungen / - Frakturen
  • Tumore / - Thombosen / - Aneurysmen
  • spontane Hämatombildungen / - inflammatorischer Rheumatismus
  • Bluterkrankheit
  • schwere neurologsiche Störungen
  • Infektionskrankheiten laut Infektionsschutzgesetz (Tbc, akute Virushepatitis, Borreliose, FSME, etc….)

 

Schwerwiegende oder lebensbedrohliche Komplikationen sind extrem selten. 

In seltenen Fällen kann es nach einer Behandlung jedoch bei entsprechenden Vorerkrankungen/Voraussetzung zu einer Hirnblutung, einem Schlaganfall oder der Schädigung des Rückenmarks kommen. 

 

 

Individuelle Risiken und Vorerkrankungen des Patienten (z.B. Osteoporose / Rheuma / Herzerkrankungen/Diabetes... ) 

 

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Übertragbare Erkrankungen des Patienten (z.B. Hepatitis / HIV) 

 

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VIII.  Therapeutische Anmerkung zum Aufklärungsgespräch 

 

  • Ich erkläre hiermit, umfassend und verständlich gemäß des obigen Textes    von Frau Nicole Wicht über die Untersuchung und Behandlung mittels    Osteopathie aufgeklärt worden zu sein. Meine Fragen sind vollständig geklärt. Ich hatte ausreichend Bedenkzeit und wünsche die Behandlung   mittels Osteopathie. Bei Gesundheitsstörungen werde ich sofort die Therapeutin bzw. den Arzt verständigen bzw. mich wieder vorstellen.

 

  • Ich verzichte auf die Aufklärung, da ich vorinformiert bin. Ich wünsche die Behandlung mittels Osteopathie.

 

 

 

 

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        Datum                                                                     Unterschrift Patient                                                   Unterschrift Therapeutin